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Neue Norm: Anpassungen von Baustellen und Baustromverteilern
In der Niederspannungs-Installationsnorm (NIN) 2020 wurde der Fehlerschutz für Baustromverteiler bedeutend erweitert. Diese neue technische Anforderung hat beachtliche Auswirkungen auf Baustromverteiler mit CEE 63A + CEE 125A Steckdosen.
Künftig müssen diese Steckdosen mit einem FI-Schutzschalter Typ A (wenn keine Antriebe mit Frequenzumrichtern betrieben werden) oder Typ B (wenn Antriebe mit Frequenzumrichtern betrieben werden) verbaut sein. Der Auslösestrom dieser Typen ist bei 100mA oder 300mA fest zu legen.
Bisher galt der Fehlerschutz für alle Steckdosen bis und mit 32 A (30 mA). Mit in Kraft treten der NIN 2020 wurde im Kapitel 7.04.4.1.1.3 «Anforderung an den Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren)» der Fehlerschutz auf alle freizügig verwendbaren Steckdosen ausgeweitet.
Ziel der zusätzlichen Bestimmungen ist Erhöhung des Personenschutzes durch die Ausdehnung des Berührungsschutzes auf alle Steckdosen (z.B. CEE 63 A und CEE 125 A). Somit müssen auch Steckdosenanschlüsse mit RCDs ausgerüstet werden, die beispielsweise für Baumaschinen oder Kräne vorgesehen sind. Der Auslösestrom der RCD für diese Steckdosen kann grösser als 30 mA sein. Daher werden üblicherweise 300mA RCDs eingesetzt. Um eine erhöhte Versorgungssicherheit zu gewährleisten eignen sich punktuell «selektive» RCD [S] oder auch RCD Typ B.
Übergangsfristen
Da sich herausgestellt hat, dass die effektiven Auswirkungen der neuen Anforderungen im Kapitel 7.04.4.1.1.3 betreffend Baustellen unverhältnismässig gross sind, gewährt das ESTI für dieses Kapitel folgende eine längere Übergangsfrist:
- 31. Dezember 2022 für Baustellen, die neu in Betrieb genommen werden
- 31. Dezember 2023 für Baustellen, die vor dem 01. Januar 2020 in Betrieb genommen wurden.
- Ab dem 01. Januar 2023 dürfen nur noch Baustromverteiler angeschlossen werden, welche der neuen Norm entsprechen.
Anmerkung
Innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme des Bauprovisoriums muss eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan erfolgen (bei Provisorien von weniger als sechs Monaten entfällt diese). Der Sicherheitsnachweis ist beim zuständigen EW einzureichen.
Haben Sie einen Baustromverteiler in einem einwandfreien Zustand, entspricht aber nicht der kommenden neuen Norm?
Wenden Sie sich an uns, wir überprüfen gerne für Sie, ob Ihr Baustromverteiler umgerüstet werden kann. Es lohnt sich dies zu prüfen.
2009 beschloss die EU, ineffiziente Glüh- und Halogenlampen zu verbieten. Die Schweiz hat das Verbot übernommen und schreibt dies in der Energieverordnung EnEV fest.
Per 1. September 2021 tritt die neue Verordnung «Ecodesign EU 2019/2020» in Kraft und die bisherigen Richtlinien werden ausser Kraft gesetzt. Sie wurde erlassen, damit zukünftig nur effizientere und umweltfreundlichere Produkte in die EU und die Schweiz eingeführt werden.
Anders als in der EU muss für die Abgabe von Produkten, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, wieder mit einer Übergangsfrist von einem Jahr gerechnet werden. Zudem werden in den nächsten zwei Jahren weitere Lampen von diesem Verbot betroffen sein.
Zwei interessante Förderprogramme dienen zusätzlich, um Ihre Kosten zu senken:
- effeLED3.0 (Zweckbau)
- Salvaluce (Wohnbau)
Ab 1. September 2021 nicht mehr zugelassene Leuchtmittel

Ab 1. September 2023 nicht mehr zugelassene Leuchtmittel

Übergangsfristen
- Leuchtmittel, welche vor dem 01.09.2021 gemäss den aktuell geltenden Anforderungen in Verkehr gebracht werden, dürfen noch bis am 31.12.2022 mit der «alten» Energieetikette abgegeben werden.
- Leuchtmittel, welche vor dem 01.09.2023 gemäss den bis am 31.08.2023 geltenden Anforderungen in Verkehr gebracht werden, dürfen noch bis am 31.08.2025 abgegeben werden.
Ausnahmen
- Konverter für Lampen
- DO Lampen (Studio, Kino, etc.)
- Lampen für medizinische Anwendung
- Lampen für militärische Zwecke